Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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AEY-Munitionsaffäre mit Schweizer Verbindungen

Güterkategorie: Kriegsmaterial

Die US-Firma AEY erhielt 2007 einen Auftrag im Umfang von rund 298 Millionen Dollar zur Munitionsversorgung afghanischer Sicherheitskräfte. Aus albanischen Beständen beschaffte chinesische Munition wurde umverpackt, um ihre im US-Vertrag ausgeschlossene Herkunft zu verbergen. Eine Untersuchung des US-Repräsentantenhauses bezeichnete den Schweizer Heinrich Thomet als Zwischenhändler. Thomet bestritt seine Beteiligung. Beteiligte von AEY wurden in den USA strafrechtlich verurteilt; gegen Thomet kam es nach dem 2020 dokumentierten Verfahrensstand zu keiner Anklage. Die zur RUAG gehörende Firma MFS in Ungarn hatte ebenfalls einen Liefervertrag mit AEY. Im Dezember 2008 erklärte RUAG-Sprecherin Christiane Schneider, MFS bestreite eine chinesische Herkunft seiner eigenen Lieferungen und prüfe Schritte gegen AEY wegen Rufschädigung. Der RUAG war der Vorgang bekannt und hielt am Erwerb von MFS fest. Die Übernahme erfolgte im Dezember 2008, nach den AEY-Lieferungen 2007 und deren Aufdeckung im März 2008. Das US-Berufungsurteil Berisha v. Lawson vom 2. September 2020 behandelt die AEY-Affäre als Hintergrund eines Verleumdungsprozesses. Es bestätigte die Abweisung der Klage gegen Buchautor und Verlag.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Afghanistan durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Afghanistan einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Afghanistan geliefert haben (2’713 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Unternehmen

Zeitraum

AEY-Auftrag und Lieferungen 2007; Aufdeckung 2008; spätere Strafverfahren

Quellen