Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Antennen für Elbits elektronische Kampfführung

Güterkategorie: Unklar

Rauch und Feuer an einem Hochhaus in Gaza-Stadt nach einem israelischen Angriff, 07.10.2023. Ali Hamad / APAimages für WAFA; Commons-VRT-Freigabe 2023102210002537. Via Wikimedia Commons. Kontextbild des Gazakriegs; kein Beleg für den Einsatz Schweizer Güter oder eine Verbindung zu diesem Angriff. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rauch und Feuer an einem Hochhaus in Gaza-Stadt nach einem israelischen Angriff, 07.10.2023.

CC BY-SA 3.0

SWISSto12 vereinbarte 2021 mit Elbit die Entwicklung und Herstellung von Antennen und Komponenten für elektronische Kampfführung. Im Oktober 2025 bestätigte die Firma frühere Teilelieferungen, erklärte aber, diese seien für den Weiterexport an ausländische Endkunden bestimmt. Zugleich kündigte sie das Ende der betreffenden Produktlinien und Verträge an. Ob eine für den 7. Oktober angekündigte Sendung ausgeführt wurde, blieb im Bericht offen. Die im Juli 2021 veröffentlichte Vereinbarung konkretisierte die Zusammenarbeit: SWISSto12 sollte im 3D-Druck gefertigte Hochfrequenzantennen und Subsysteme für Elbits Programme zur elektronischen Kampfführung auf See in mehreren Ländern entwickeln und herstellen. Elbit bezeichnete die Partnerschaft als Ergebnis von Offset-Geschäften.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Israel durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Israel einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Israel geliefert haben (5’009 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Unternehmen

Zeitraum

2021–2025

Quellen