Ems-Zünder für Brasilien
Güterkategorie: Kriegsmaterial
Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Brasilien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Brasilien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Brasilien geliefert hat (1’475 Mio. TIV).
Länder
Unternehmen
Zeitraum
Ausfuhren 2002; Veröffentlichung 2003
Quellen
- SonntagsBlick, 10.08.2003, S. A14: Exklusiv: Die geheime Liste aller Schweizer Waffen-Deals (Hubert Mooser, Sandro Brotz und Beat Kraushaar; Begleitübersicht: Patrick Senn)
- SECO, 12.02.2003: Ausfuhren von Kriegsmaterial nach Kategorie pro Endempfängerstaat 2002, S. 1–2 (amtliche Tabelle, archiviert bei SIPRI)