Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

Zurück zur Liste

Gescheitertes PC-7-Geschäft mit Deng Xiaoping

Güterkategorie: Besondere militärische Güter

Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010. Yannick Bammert / Flickr. Via Wikimedia Commons. Typenbild; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Pilatus PC-7 der Schweizer Luftwaffe, Grenchen, 26.06.2010.

CC BY 2.0

Der Ende 1983 pensionierte Schweizer Fliegerchef Arthur Moll wurde am 1. Januar 1984 Berater von Dieter Bührle und führte kurz darauf eine Pilatus-Verkaufsdelegation nach China. Angestrebt wurden eine chinesische Lizenzproduktion und die Lieferung der ersten hundert PC-7. Das Vorhaben blieb erfolglos.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte China durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für China einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an China geliefert hat (2’015 Mio. TIV).

Länder

Unternehmen

Zeitraum

Verkaufsreise kurz nach Januar 1984; Rückblick 1993

Quellen

  • Tages-Anzeiger, 08.04.1993, S. 2: Der Filz zwischen EMD und Flugzeugindustrie (Mario Poletti)