Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Kleinwaffen für die Philippinen

Güterkategorie: Kriegsmaterial

2002 wurden bewilligte Schweizer Kriegsmaterialausfuhren im Wert von 503’017 Franken auf die Philippinen ausgeführt. Das SECO erfasste sie vollständig in der Kategorie KM 1 für Hand- und Faustfeuerwaffen. Die Lieferungen wurden 2003 im Zusammenhang mit bewaffneten Auseinandersetzungen und Menschenrechtsverletzungen auf den Philippinen kritisiert.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Philippinen durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Philippinen einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an die Philippinen geliefert haben (645 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Zeitraum

Ausfuhren 2002; Veröffentlichung 2003

Quellen