Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Laserzielgeräte für Hamads Nationalgarde

Güterkategorie: Laserzielgeräte / Waffenzubehör; technische Listenposition offen

Hamad bin Isa Al Khalifa, Neu-Delhi, 19. Februar 2014. M. Asokan / Ministry of External Affairs, Government of India; Press Information Bureau, Foto-ID 52954. Via Wikimedia Commons. Porträt zur Illustration. Anbieter, Quelle und Lizenz nennen; keine Unterstützung durch den Anbieter suggerieren. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
Hamad bin Isa Al Khalifa, Neu-Delhi, 19.

Government Open Data License – India (GODL)

2010 wurden 50 Laserzielgeräte aus der Schweiz an die Nationalgarde Bahrains geliefert. Der Bundesrat bestätigte dies in seiner Antwort zur Interpellation 11.4069. Die Geräte waren Zubehör für nicht aus der Schweiz stammende Faustfeuerwaffen. Die Anfrage stellte das Geschäft in den Zusammenhang der Repression in Bahrain.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Bahrain durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Bahrain einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Bahrain geliefert haben (1’768 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Zeitraum

Lieferung 2010; parlamentarische Aufarbeitung 2011/2012

Quellen