Maschinenpistolen für Putins und Medwedews Sicherheitsapparat
Güterkategorie: Kriegsmaterial

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Russland durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Russland einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Italien in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Russland geliefert hat (54 Mio. TIV).
Länder
Konflikte
Unternehmen
Zeitraum
2008–2014
Quellen
- EDA: Freigegebenes Dossier Kriegsmaterialexporte Russland 2008/2009, PDF S. 9–11, 15–20
- B&T AG, 24.02.2022: Antworten an Tamedia, PDF S. 2
- Schweizer Parlament, Interpellation 25.3215: Schweizer Kriegsmaterialexporte in kritische Staaten dank Begriffskosmetik beim Verwendungszweck; Antwort des Bundesrates, insbesondere Fragen 1, 2 und 6 (französischer Volltext geprüft)