Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

Zurück zur Liste

Millionen Gurtglieder illegal nach Südafrika

Güterkategorie: Kriegsmaterial

Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985. Ulrich Stelzner (Ullischnulli) / Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextbild zur Apartheid; kein Beleg einer Waffenlieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985.

CC BY-SA 3.0

Eine im Bundesbericht nicht namentlich genannte Genfer Firma exportierte einige Millionen Gurtglieder für die Munitionszuführung automatischer Waffen ohne erforderliche Bewilligung nach Südafrika. Ein Firmenverantwortlicher wurde deswegen zu sechs Monaten Gefängnis bedingt mit zweijähriger Probezeit verurteilt. Der Bericht der Bundesverwaltung von 1999 nennt weder die Firma noch das Export- oder Urteilsjahr.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Südafrika durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Südafrika einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die Niederlande in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Südafrika geliefert haben (90 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Zeitraum

Export und Verurteilung vor Mai 1999; genaue Jahre nicht genannt

Quellen