Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Munitionslieferung für König Salman

Güterkategorie: Kriegsmaterial

König Salman bei einem Besuch in Russland, 05.10.2017; Ausschnitt. Präsidialer Presse- und Informationsdienst / www.kremlin.ru. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
König Salman bei einem Besuch in Russland, 05.10.2017; Ausschnitt.

CC BY 4.0

Im November 2015 holte ein saudisches Militärtransportflugzeug Munition am Flughafen Zürich ab. Trotz der seit Frühjahr 2015 zurückhaltenderen Bewilligungspraxis wurden weiterhin Ausfuhren von Munition und Ersatzteilen für bereits gelieferte Systeme zugelassen.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Saudi-Arabien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Saudi-Arabien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Saudi-Arabien geliefert haben (24’295 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Zeitraum

2015

Quellen