Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Oerlikon-Geschütze auf dem Weg von Erdoğan nach Libyen?

Güterkategorie: Kriegsmaterial

Recep Tayyip Erdoğan im Kreml, 05.03.2020; Ausschnitt. Mikhail Klimentyev / Russian Presidential Press and Information Office / TASS / www.kremlin.ru. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Recep Tayyip Erdoğan im Kreml, 05.03.2020; Ausschnitt.

CC BY 4.0

Im Februar 2020 sollte ein aus der Türkei kommender Frachter Waffen in Tripolis entladen. Im Zusammenhang mit dem Beschuss des Schiffs wurden Hinweise auf Oerlikon-GDF-Flugabwehrkanonen bekannt. Das SECO erklärte, seit Inkrafttreten des Kriegsmaterialgesetzes 1998 keine Ausfuhrgesuche für solche Kanonen in die Türkei mehr bewilligt zu haben. Die Herkunft der berichteten Geschütze und der konkrete Lieferweg blieben ungeklärt.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Türkei und Libyen durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Türkei und Libyen einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Türkei: USA (3’964 Mio. TIV); Libyen: Italien (27 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Unternehmen

Zeitraum

2020

Quellen