Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Sportwaffen für Kim Jong Un

Güterkategorie: Unklar

Kim Jong Un in Hanoi, 27.02.2019; Ausschnitt. Shealah Craighead / White House / Trump White House Archived. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Kim Jong Un in Hanoi, 27.02.2019; Ausschnitt.

Public Domain (US-Regierungswerk; PD-USGov-POTUS)

2012 wurden rund 150 Gewehre und Pistolen für insgesamt etwa 170’000 Franken aus der Schweiz nach Nordkorea ausgeführt. Das SECO hatte die Lieferung 2011 bewilligt und bezeichnete die Waffen als Sportwaffen, die nicht unter das damalige Embargo für militärisches Material fielen. Das Geschäft wurde 2013 öffentlich bekannt und löste parlamentarische Nachfragen aus.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Nordkorea durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Nordkorea einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.

Länder

Zeitraum

Bewilligung 2011; Ausfuhr 2012; bekannt geworden 2013

Quellen