Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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STMicroelectronics-Transistoren in IS-Sprengsätzen

Güterkategorie: Unklar: zivile Elektronik; KMG-/GKG-Listenstatus und physischer Schweizer Export nicht belegt.

US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21. März 2003. Lance Cpl. Brian L. Wickliffe / U.S. Marine Corps; Foto 030321-M-3692W-053. Via Wikimedia Commons. Konfliktillustration; kein Nachweis schweizerischer Waffen auf diesem Foto. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21.

Public Domain – US Marine Corps

Conflict Armament Research (CAR) dokumentierte zwischen Oktober 2014 und April 2015 im Irak Transistoren der Typen TIP102 und BDX53C von STMicroelectronics in improvisierten Sprengsätzen des sogenannten Islamischen Staats. Der Bericht nennt unter anderem Erbil und Tikrit als Dokumentationsorte. STMicroelectronics wird über den Firmensitz der Schweiz zugeordnet.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Irak durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Irak einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Irak geliefert haben (3’948 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Unternehmen

Zeitraum

Funde Oktober 2014–April 2015; Bericht Februar 2016

Quellen