Brenntag-Chemikalien für Baschar al-Assads Syrien
Güterkategorie: Unklar

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Syrien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Syrien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.
Länder
Konflikte
Unternehmen
Zeitraum
2014; Abklärungen 2018–2019
Quellen
- SRF/RTS, 24.04.2018: Seco bewilligte Export von potentiellem Giftgas-Bestandteil
- Brenntag, 26.06.2019, aktualisiert 02.08.2019: Stellungnahme zur Lieferung von Isopropanol und Diethylamin nach Syrien
- Bundesrat, 01.06.2018: Einführung einer formellen Bewilligungspflicht für Chemikalien-Exporte nach Syrien
- Republik, 21.06.2018: Mit Kanonen auf Werte schiessen (Michael Rüegg)