«Die besten Handgranaten der Welt» für die Golfstaaten
Güterkategorie: Kriegsmaterial (Handgranaten; MAPAM-Mörsermunition als abgegrenzter Kontext)
Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhändler in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Katar: USA (7’741 Mio. TIV); Vereinigte Arabische Emirate: USA (9’818 Mio. TIV).
Länder
Konflikte
Unternehmen
Zeitraum
Werbung Februar 2011; ergänzende Berichte 2003 und 2012
Quellen
- Blick, 25.02.2011, S. a3: Henry Habegger, «Die Scheichs gucken sich schon mal neue Waffen an» (eingereichter Archivtext; Hauptbeleg zur IDEX-Werbung)
- Blick, 21.03.2003, S. 7: Christian Dorer, Arthur H. Honegger und Beat Jost, «Schweizer Handgranaten für den Häuserkampf in Bagdad» (eingereichter Archivtext; HG85 und Werbespruch)
- 20 Minuten online, 15.08.2012: «Weg der Granaten: Schweizer HGs über Jordanien nach Syrien» (aeg; eingereichter Archivtext; Golfkunden und Weitergabe)
- Saab, «Warheads and Mortar Ammunition», Abschnitt «MAPAM 60/81 mm» (Herstellerangabe zur Abgrenzung von Mörsermunition und Handgranaten; Abruf 01.10.2026)