Ems-Zünder für Chomeinis Iran über Österreich
Güterkategorie: Kriegsmaterial

Public Domain laut Commons (PD-1996)
Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Österreich als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Iran durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Iran einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.
Länder
Konflikte
Unternehmen
Zeitraum
Produktion und Lieferungen 1983–Frühjahr 1987; Aufarbeitung 1996
Quellen
- Facts, 25.01.1996, S. 16 ff.: Blochers Geschäfte mit den Kriegsherren der Welt (Res Gehriger), einschliesslich der Stellungnahme des Ems-Konzerns
- Schweizer Bundesrat, 1996: Antwort zur Interpellation 96.3027 «Waffengeschäfte der Ems-Patvag», insbesondere Einleitung und Ziffer 3
- fridamagazin.ch, 07.03.2023: Napalm und Nazistein (Jost Auf der Maur)
- Facts, 25.01.1996, S. 16–24: Ems-Patvag — Blochers Geschäfte mit den Kriegsherren der Welt (Res Gehriger)