Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

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Gescheiterter Panzerverkauf nach Thailand

Güterkategorie: Kriegsmaterial

Schweizer M113 an der Steel Parade in Thun, 27.10.2006. Sandstein / Wikimedia Commons (Eigenaufnahme). Via Wikimedia Commons. Typenbild; kein Nachweis der konkreten Lieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Schweizer M113 an der Steel Parade in Thun, 27.10.2006.

Public Domain (weltweite Freigabe durch Urheber)

Die Schweiz verhandelte mit Thailand über den Verkauf von ungefähr 200 ausgemusterten Panzern der Panzer-68-Familie und 200 M113-Schützenpanzern. 2004 meldete das EDA wegen der Gewalt im Süden Thailands menschenrechts- und friedenspolitische Bedenken an. Anfang 2005 entschied Thailand, die Fahrzeuge nicht zu kaufen. Die Schweiz gab die Suche nach weiteren Käufern für die Panzer 68 auf und bereitete deren Verschrottung vor; für die M113 wurden weiterhin Abnehmer gesucht.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Thailand durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Thailand einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Thailand geliefert haben (476 Mio. TIV).

Länder

Konflikte

Zeitraum

Verhandlungen 2002–2004; Scheitern 2005

Quellen