Schweizer Kriegsmaterial- und Rüstungs-Exporte

Zurück zur Liste

Waffenteile aus Mugabes Simbabwe über Montenegro

Güterkategorie: Kriegsmaterial

Am 4. Februar 2008 gelangten 1’349 zerlegte MAG-58-Gehäuse, 2’051 Läufe und weitere Teile aus Simbabwe nach Montenegro. Die Schweizer BT International wurde als Vermittlerin geführt. Nach der Aufarbeitung gingen Teile an Ohio Ordnance Works in den USA; der IPIS-Bericht nimmt Gehäuse und Läufe ausdrücklich von dieser Weiterlieferung aus. IPIS vermutete eine Umgehung der US-Sanktionen gegen Zimbabwe Defence Industries. Ohio Ordnance Works bestritt wissentlich rechtswidriges Handeln. Heinrich Thomet erklärte 2020, alle Genehmigungen hätten vorgelegen und eine US-Untersuchung habe keine Verstösse festgestellt.

Auswirkung der vorgeschlagenen KMG-Revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für die USA als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Montenegro durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Montenegro einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Montenegro geliefert haben (29 Mio. TIV).

Länder

Unternehmen

Zeitraum

Transport am 04.02.2008; IPIS-Bericht 2009; Stellungnahme 2020

Quellen