Abgelehnte Voranfragen für Israel, Nigeria und Ali Abdullah Salih
Goods category: Kriegsmaterial
Effect of the proposed War Materiel Act revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Israel, Nigeria und Jemen durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Israel, Nigeria und Jemen einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Israel: USA (5’009 Mio. TIV); Nigeria: USA (152 Mio. TIV); Jemen: USA (26 Mio. TIV).
Countries
Time period
Negative Voranfragen 2002; Veröffentlichung 2003
Sources
- SonntagsBlick, 10.08.2003, S. A14: Exklusiv: Die geheime Liste aller Schweizer Waffen-Deals (Hubert Mooser, Sandro Brotz und Beat Kraushaar; Begleitübersicht: Patrick Senn)