Swiss War Materiel and Arms Exports

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AMSD-Gewehre im Georgienkrieg

Goods category: Kriegsmaterial

Berichte von 2009 beschrieben den Einsatz von Scharfschützengewehren der Genfer Firma AMSD durch georgische Kräfte im Südossetienkrieg vom August 2008. Der Lieferweg nach Georgien blieb ungeklärt.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Georgien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Georgien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Georgien geliefert hat (35 Mio. TIV).

Countries

Conflicts

Companies

Time period

2008 (Berichte 2009)

Sources