Swiss War Materiel and Arms Exports

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B&T-Weiterexporte trotz österreichischer Auflagen

Goods category: Kriegsmaterial: Sturmgewehre StG 58 aus österreichischen Armeebeständen.

Österreich bewilligte Brügger & Thomet 1996 die Übernahme von 40’000 ausgemusterten StG-58-Sturmgewehren in die Schweiz. Eine weitere Ausfuhr sollte nach Demilitarisierung in ausdrücklich zugelassene Länder erfolgen. In einer im österreichischen Nationalrat verlesenen Sachverhaltsdarstellung des Bundeskanzleramts vom 9. Dezember 1998 wurden jedoch Firmenangaben über 215 Gewehre für die Niederlande, 1’000 für Rumänien, 1’675 für Botswana und 30 für Italien aufgeführt. Diese Länder waren von den genannten österreichischen Bescheiden nicht umfasst. Laut derselben Darstellung bestätigte B&T zudem, dass nicht alle Waffen demilitarisiert worden waren, und beantragte nachträgliche Bewilligungen. Die Angelegenheit wurde zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft gemeldet.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Rumänien, die Niederlande und Italien als heutige Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Botswana durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Botswana einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Frankreich in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Botswana geliefert hat (59 Mio. TIV).

Countries

Companies

Time period

Österreichische Ausfuhrbewilligung 1996; beanstandete Weiterexporte bis 1998

Sources