Swiss War Materiel and Arms Exports

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Boger-Überwachung für Sabah al-Ahmad und Mohammed VI.

Goods category: Überwachungstechnik nach GKG/VIM; genaue Listenposition nicht veröffentlicht

Mohammed VI., Washington, 20. November 2013. U.S. State Department; über Flickr; Bildausschnitt. Via Wikimedia Commons. Porträt zur Illustration; Aufnahme stammt nicht zwingend aus dem Exportjahr. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
Mohammed VI., Washington, 20.

Public Domain – US-Regierung

Boger Electronics Swiss in Gais erhielt 2016 Bewilligungen für Überwachungstechnik nach Kuwait über 6,58 Millionen Franken und 2018 nach Marokko über 1,96 Millionen. Für Polen sind 2017 Bewilligungen über 123’827 Franken ausgewiesen. Der Rüstungsreport problematisiert die Lieferziele Kuwait und Marokko wegen autoritärer Herrschaft und Repression. Ein 2015 berichtetes Kuwait-Geschäft über IMSI-Catcher für 3,5 Millionen Franken ordnet die WOZ Boger als wahrscheinlich zu.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Polen als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Kuwait und Marokko durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Kuwait und Marokko einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Kuwait: USA (4’052 Mio. TIV); Marokko: USA (3’066 Mio. TIV).

Countries

Companies

Time period

Bewilligungen 2015–2018

Sources