Gestoppte Chiffriergeräte nach der Crypto-Affäre
Goods category: Chiffriergeräte und -module im GKG-Bewilligungsverfahren; konkrete technische Güterlistenpositionen in den Entscheiden nicht veröffentlicht.
Effect of the proposed War Materiel Act revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Je nach heute zugeordnetem Empfängerstaat würde Art. 22a Abs. 2bis die Bewilligung für Anhang-2-Staat zur Regel machen; weitere Staaten könnte der Bundesrat durch eine Verordnungsänderung in Anhang 2 aufnehmen. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen staatlicher Endempfänger zur situationsabhängigen Vorgabe machen und könnte dadurch Weitergaben erleichtern. Die Empfängerstaaten dieses Eintrags sind nicht einzeln benannt; deshalb ist kein belastbares länderspezifisches SIPRI-Beispiel möglich.
Countries
Companies
Time period
2019–2020
Sources
- Bundesverwaltungsgericht, B-3515/2020, Urteil vom 02.12.2020 (TCG Legacy; ausgesetzte Ausfuhrgesuche)
- Bundesverwaltungsgericht, B-4393/2020, Urteil vom 02.12.2020 (Crypto International; 13 ausgesetzte Ausfuhrgesuche)
- Bundesverwaltungsgericht: Crypto affair – export licence applications to remain suspended, 11.12.2020 (Firmenzuordnung)
- Keystone-SDA / SWI swissinfo.ch: Bundesanwaltschaft stellt Strafverfahren in Crypto-Affäre ein, 21.12.2020