Swiss War Materiel and Arms Exports

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Gestoppte SIG-Pistolenteile für Hugo Chávez

Goods category: Kriegsmaterial

Hugo Chávez, 2. April 2010. Premier.gov.ru; beschnittener und gedrehter Bildausschnitt. Via Wikimedia Commons. Porträt zur Illustration; Aufnahme stammt nicht zwingend aus dem Exportjahr. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
Hugo Chávez, 2.

CC BY 4.0

Am 24. Juli 2000 verweigerte das SECO die Ausfuhr von Bestandteilen für SIG-Sauer-Pistolen nach Venezuela. Die staatliche venezolanische Waffenfirma sollte die 9-mm-Pistolen für die Armee montieren. Betroffen war das später von SAN Swiss Arms übernommene Waffengeschäft der SIG. Das EDA verwies auf regionale Instabilität, illegalen Waffenhandel und das Risiko einer Weitergabe an kolumbianische Rebellen. SAN Swiss Arms focht den Entscheid an; im März 2001 war der Rekurs noch hängig.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Venezuela und Kolumbien durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Venezuela und Kolumbien einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als Drittstaaten könnten zum Beispiel die folgenden Staaten dienen, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen geliefert haben: Venezuela: Spanien (339 Mio. TIV); Kolumbien: USA (623 Mio. TIV).

Countries

Conflicts

Companies

Time period

2000–2001

Sources