Swiss War Materiel and Arms Exports

Back to the list

Gretag-Lizenz für Vorsters Apartheidregime

Goods category: Unklar

Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985. Ulrich Stelzner (Ullischnulli) / Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextbild zur Apartheid; kein Beleg einer Waffenlieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985.

CC BY-SA 3.0

Gretag in Regensdorf vereinbarte 1972 eine südafrikanische Lizenzfertigung ihrer Chiffriergeräte.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Südafrika durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Südafrika einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die Niederlande in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Südafrika geliefert haben (90 Mio. TIV).

Countries

Conflicts

Companies

Time period

Lizenzvertrag 1972

Sources