Swiss War Materiel and Arms Exports

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Illegale Bührle-Munition für Gaddafi

Goods category: Kriegsmaterial

Muammar al-Gaddafi beim EU-Afrika-Gipfel, 29.11.2010. Hamza Turkia / © European Union, 2010 / EU Audiovisual Centre. Via Wikimedia Commons. Kontextporträt. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Muammar al-Gaddafi beim EU-Afrika-Gipfel, 29.11.2010.

CC BY 4.0

Oerlikon-Bührle lieferte Ende der 1970er bis Ende der 1980er Jahre illegal Munition an Gaddafi.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Libyen durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Libyen einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Italien in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Libyen geliefert hat (27 Mio. TIV).

Countries

Companies

Time period

1992 / 1970er–80er

Sources

  • BaZ, 30.09.1992