Swiss War Materiel and Arms Exports

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Lücken bei Waffenkontrollen in Mexiko

Goods category: Kriegsmaterial

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hielt fest, dass bei der Endverbleibskontrolle 2015 in Mexiko 113 von 500 Gewehren verifiziert worden waren. Das SECO entgegnete, es habe die Waffen durch physische Kontrollen und Fotografien umfassend geprüft und keine Hinweise auf einen Verbleib ausserhalb des vorgesehenen Endempfängers gefunden. Bei einer Kontrolle, über die 2023 berichtet wurde, konnte nur etwa die Hälfte der zur Prüfung vorgesehenen Schweizer Waffen kontrolliert werden; das Jahr dieses Kontrollvorgangs blieb ungenannt.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Mexiko durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Mexiko einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Mexiko geliefert haben (831 Mio. TIV).

Countries

Time period

Kontrolle 2015; weitere Berichterstattung 2023

Sources