Swiss War Materiel and Arms Exports

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Pulverlizenz für Bothas Apartheidregime

Goods category: Kriegsmaterial

Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985. Ulrich Stelzner (Ullischnulli) / Wikimedia Commons. Via Wikimedia Commons. Kontextbild zur Apartheid; kein Beleg einer Waffenlieferung. Lizenzprüfung: 2026-09-26.
Rassentrennungsschild am Strand von Muizenberg, Kapstadt, Juni 1985.

CC BY-SA 3.0

Die Eidgenössische Pulverfabrik Wimmis übertrug Somchem 1979 via Oerlikon-Bührle eine Produktionslizenz für Treibladungspulver für 20-mm- und 35-mm-Munition. Sie bildete südafrikanische Ingenieure in Wimmis aus und unterstützte die Produktion mit Fachpersonal vor Ort. Der Bundesrat lehnte am 5. November 1963 die Übertragung einer Wimmis-Lizenz für Pulver zur Herstellung von 30-mm- und 35-mm-Flugabwehrmunition nach Südafrika ab.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Südafrika durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Südafrika einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die Niederlande in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Südafrika geliefert haben (90 Mio. TIV).

Countries

Conflicts

Companies

Time period

Ablehnung 1963; Lizenzübertragung 1979; begleitende technische Hilfe

Sources