RUAG-Geschäfte mit Putins Sicherheitsdienst
Goods category: Munition und Waffen; weitere Ausrüstung nicht einzeln bestimmt

Effect of the proposed War Materiel Act revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Russland durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Russland einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommt Italien in Betracht, das gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Russland geliefert hat (54 Mio. TIV).
Countries
Companies
Time period
Geschäfte 2010–2016; Ermittlungen 2018; Abschluss 2023
Sources
- SRF / Keystone-SDA, 05.08.2023: Ex-Ruag-Mitarbeiter wegen Kommissionszahlungen verurteilt
- WOZ Die Wochenzeitung, 21.06.2018, S. 3: Ausser Kontrolle (Jan Jirát)
- Blick, 23.03.2018, S. a1: Schweizer Waffen für Putin (Nico Menzato und Sermîn Faki)
- Blick, 23.03.2018, S. a2: Ruag-Manager liefert Waffen an Putin (Nico Menzato und Sermîn Faki)