Seychellen: Polizeiwaffen bei der Armee
Goods category: Kriegsmaterial
Effect of the proposed War Materiel Act revision
Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte die Seychellen durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für die Seychellen einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden.
Countries
Time period
Lieferungen vor 2016; Endverbleibskontrolle 2016
Sources
- SonntagsZeitung, 16.07.2017, S. 5: Schweiz kontrolliert Waffenexporte – aber mit Einschränkungen (Christian Brönnimann)