Swiss War Materiel and Arms Exports

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Verdacht auf RUAG-Gefechtskopf im Irak

Goods category: Kriegsmaterial

US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21. März 2003. Lance Cpl. Brian L. Wickliffe / U.S. Marine Corps; Foto 030321-M-3692W-053. Via Wikimedia Commons. Konfliktillustration; kein Nachweis schweizerischer Waffen auf diesem Foto. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21.

Public Domain – US Marine Corps

Die RUAG Munition und die bulgarische VMZ arbeiteten seit 2001 an modernisierten Gefechtsköpfen für RPG-7 und Malyutka-Systeme. Sie bewarben die Produkte im Oktober 2002 an der Rüstungsmesse SOFEX in Jordanien. Nach einem Treffer auf einen US-Abrams-Panzer in Bagdad am 28. August 2003 berichtete Army Times über die Vermutung eines Schweizer Gefechtskopfs. Die RUAG bestätigte Kontakte mit US-Ermittlern, bestritt aber jeden Verkauf und jede Weitergabe: Die Gefechtsköpfe seien Prototypen in Erprobung in der Schweiz.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Für Bulgarien als heutigen Anhang-2-Staat würde Art. 22a Abs. 2bis das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufheben und die Bewilligung zur Regel machen. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Der Bundesrat könnte Irak durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Irak einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Irak geliefert haben (3’948 Mio. TIV).

Countries

Conflicts

Companies

Time period

Entwicklung ab 2001; Werbung 2002; Irak-Vermutung 2003

Sources

  • Facts, 31.12.2003, S. 22: Entwicklungshilfe für Terrorwaffe (Res Gehriger)