Swiss War Materiel and Arms Exports

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Waffen für Staaten mit Irak- und Afghanistaneinsätzen

Goods category: Kriegsmaterial

US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21. März 2003. Lance Cpl. Brian L. Wickliffe / U.S. Marine Corps; Foto 030321-M-3692W-053. Via Wikimedia Commons. Konfliktillustration; kein Nachweis schweizerischer Waffen auf diesem Foto. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
US-Marines eskortieren irakische Kriegsgefangene, 21.

Public Domain – US Marine Corps

Die Schweizer Kriegsmaterialausfuhren 2007 umfassten Lieferungen an Staaten mit Truppen im Irak und in Afghanistan.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Je nach heute zugeordnetem Empfängerstaat würde Art. 22a Abs. 2bis die Bewilligung für Anhang-2-Staat zur Regel machen; weitere Staaten könnte der Bundesrat durch eine Verordnungsänderung in Anhang 2 aufnehmen. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen staatlicher Endempfänger zur situationsabhängigen Vorgabe machen und könnte dadurch Weitergaben erleichtern. Die Empfängerstaaten dieses Eintrags sind nicht einzeln benannt; deshalb ist kein belastbares länderspezifisches SIPRI-Beispiel möglich.

Countries

Conflicts

Time period

2007

Sources