Swiss War Materiel and Arms Exports

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Waffenbewilligungen trotz Koreakonflikt

Goods category: Kriegsmaterial

US-Marines bei Strassenkämpfen in Seoul, September 1950. Naval Historical Center / Department of the Navy; Foto NH 96378. Via Wikimedia Commons. Konfliktillustration; kein Nachweis schweizerischer Waffen auf diesem Foto. Lizenzprüfung: 26.09.2026.
US-Marines bei Strassenkämpfen in Seoul, September 1950.

Public Domain – US Navy

Am 16. Februar 2011 bewilligte der Bundesrat erneut Kriegsmaterialausfuhren nach Südkorea. Die Bewilligung wurden mit Verweis auf die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel und frühere Einwände der Geschäftsprüfungskommission kritisiert.

Effect of the proposed War Materiel Act revision

Aufgrund des neuen Artikels 22b könnte der Bundesrat unter vage formulierten «ausserordentlichen Umständen» von sämtlichen Bewilligungskriterien des Artikels 22a abweichen. Die Öffentlichkeit müsste darüber nicht informiert werden. Der Bundesrat könnte Südkorea durch eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung in Anhang 2 aufnehmen. Damit würde das Ausschlusskriterium wegen Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt aufgehoben und die Bewilligung zur Regel gemacht. Der Bundesrat könnte eine Bewilligung nur noch in Ausnahmefällen verweigern. Art. 18 Abs. 1 würde Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in den allermeisten Fällen abschaffen. Damit könnten Waffen für Südkorea einfach via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhänder in einem Drittstaat geliefert werden. Als möglicher Drittstaat kommen die USA in Betracht, die gemäss SIPRI in den letzten Jahren Kriegsmaterial in erheblichen Mengen an Südkorea geliefert haben (10’404 Mio. TIV).

Countries

Conflicts

Time period

2011

Sources